Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3. Zuwendungsempfänger

3.1 

1Die Darlehen werden sowohl an Existenzgründer vergeben als auch an gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe in der Existenzgründungsphase, soweit diese kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO sind. 2Diese Vorgabe gilt auch bei Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.

3.2 

Der Zuwendungsempfänger muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben bzw. – soweit diese Voraussetzung nicht erfüllt ist – durch das geförderte Vorhaben schaffen.

3.3 

Bei Förderungen nach Maßgabe der AGVO sind zusätzlich folgende beihilferechtliche Vorgaben zu beachten:
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden nicht gefördert (Art. 1 Abs. 4 Buchst. a AGVO).
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO werden nur soweit nach Art. 1 Abs. 4 Buchst. c AGVO zulässig gefördert.

3.4 

Bei Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung sind insbesondere die beihilferechtlichen Vorgaben des Art. 4 Abs. 3 der De-minimis-Verordnung zu beachten.