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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
1. Zweck
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2. Antragsberechtigung
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3. Höhe der Billigkeitsleistung
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4. Antragsverfahren
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5. Antragsprüfung und Auszahlung
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6. Nachprüfungen
7. Rolle der prüfenden Dritten
8. Europäisches Beihilferecht
9. Strafrechtliche Hinweise
10. Steuerrechtliche Hinweise
11. Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Überbrückungshilfe
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 13.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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12.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.