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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
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7. Verfahren
8. Beihilfekonformität
9. Übergangsregelung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024
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9.
Übergangsregelung
Die bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen Anträge sind auf Grundlage der bisherigen Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom 12. September 2016 (AllMBl. 2016 S. 2142) zu bewilligen.