Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024
2.
Die Förderung erfolgt für die
2.1
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen und die
2.2
Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.