Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

2.   Gegenstand der Förderung

Die Förderung erfolgt für die

2.1  

Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen und die

2.2  

Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.