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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zum Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern“
1. Förderziel und Zuwendungszweck
2. Begriffsbestimmungen
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3. Fördergegenstand und Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Verfahren und Fristen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 13.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin