Inhalt

Text gilt ab: 13.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Förderziel und Zuwendungszweck

1Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. 2Aufgrund steigender Güterverkehrsleistung kommt dabei auch der Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs eine wachsende Bedeutung zu. 3Ziel dieses Förderprogramms ist daher der Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten (nach Abschnitt 2g) für E-Gütertransportfahrzeuge (nach Abschnitt 2a). 4Damit soll für einschlägige Unternehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind, ein Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten geschaffen werden. 5Zugleich wird mit der Förderung ein Beitrag zur Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen und zum Klimaschutz im Energie- und Verkehrssektor geleistet, sowie Arbeitsplätze in Bayern gesichert.