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Einstellung und nachwirkende Regelungen des Staatsbetriebs Geschäftsstelle Zentrum Digitalisierung.Bayern
1. Einstellung des Geschäftsbetriebs
Bereich erweitern
2. Nachwirkende Regelungen
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2021
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Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin