Text gilt ab: 01.01.2021

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über die Organisation des Staatsbetriebs Geschäftsstelle Zentrum Digitalisierung.Bayern vom 8. Oktober 2015 (AllMBl. S. 439) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.