Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
66-F Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (Bürgschaftsrichtlinie für Unternehmen in Schwierigkeiten – BürgUiSR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2025, Az. 44-L 6801-1/11 (BayMBl. Nr. 548 )
Bereich reduzieren
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich
2. Rechtsgrundlagen
3. Allgemeine Voraussetzungen für die Übernahme von Staatsbürgschaften
4. Verwendungszweck
5. Kreditgeber
6. Kreditnehmer
7. Absicherung des Kredits
8. Ausgestaltung von Staatsbürgschaften
Bereich erweitern
Teil 2: Beihilferechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Staatsbürgschaften
Bereich erweitern
Teil 3: Verfahren, Bürgschaftsentgelt, Ausfallerstattung bei Staatsbürgschaften
[Schlussformel]
Inhalt
BürgUiSR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 02.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich
2. Rechtsgrundlagen
3. Allgemeine Voraussetzungen für die Übernahme von Staatsbürgschaften
4. Verwendungszweck
5. Kreditgeber
6. Kreditnehmer
7. Absicherung des Kredits
8. Ausgestaltung von Staatsbürgschaften