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66-F Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (Bürgschaftsrichtlinie für Unternehmen in Schwierigkeiten – BürgUiSR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 2. Dezember 2025, Az. 44-L 6801-1/11 (BayMBl. Nr. 548 )
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Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2: Beihilferechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Staatsbürgschaften
9. Grundsätze
10. Berichtspflichten
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Teil 3: Verfahren, Bürgschaftsentgelt, Ausfallerstattung bei Staatsbürgschaften
[Schlussformel]
Inhalt
BürgUiSR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 02.12.2025
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Teil 2: Beihilferechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Staatsbürgschaften
9. Grundsätze
10. Berichtspflichten