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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur vorübergehenden Gewährung von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Ausgestaltung von Staatsbürgschaften
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Teil 3 Zuständigkeit, Kumulierung, Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Inhalt
COVID-19-BürggWR
Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2022
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Harald Hübner
Ministerialdirektor