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RZVR
Text gilt ab: 01.01.2024

5.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2021 in Kraft. 2Mit Ablauf des 28. Februar 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Richtlinien zur Rückforderung von Zuwendungen bei schweren Vergabeverstößen vom 23. November 2006 (FMBl. S. 228, StAnz. Nr. 49) außer Kraft. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 sind für alle bereits bekanntgemachten oder in anderer Art begonnen Vergabeverfahren die Richtlinien zur Rückforderung von Zuwendungen bei schweren Vergabeverstößen in der am 28. Februar 2021 geltenden Fassung anzuwenden.