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RZVR
Text gilt ab: 01.01.2024

1.   Auflagen bei der Auftragsvergabe im Rahmen von Zuwendungen

1Jeweils Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I), der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) enthält Auflagen für die Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks. 2Darüber hinaus können gesonderte Regelungen im Zuwendungsbescheid den Zuwendungsempfänger zur Beachtung von Vergabeauflagen verpflichten. 3Zudem können im Fall einer Förderung durch mehrere Zuwendungsgeber andere Nebenbestimmungen (zum Beispiel des Bundes) Anwendung finden (VV Nr. 1.4.3 zu Art. 44 BayHO), die weitergehende Auflagen vorsehen. 4Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen die für ihn geltenden Vergabeauflagen, so kann die Bewilligungsbehörde gemäß Art. 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes den Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise widerrufen und die Zuwendung insoweit zurückfordern. 5Ist die Zuwendung danach
a)
mit Auflagen zur Beachtung öffentlicher Vergabevorschriften verbunden (insbesondere bei Bewilligungen vor dem 1. Januar 2023 sowie in den Fällen der Sätze 2 und 3 denkbar), so ist im Falle eines Vergabeverstoßes nach Nr. 2 zu verfahren;
b)
ab 1. Januar 2023 lediglich mit den Auflagen in Nr. 3 ANBest-I, Nr. 3 ANBest-P oder Nr. 3 ANBest-K in der jeweils geltenden Fassung verbunden, so ist im Falle eines Vergabeverstoßes nach Nr. 4 zu verfahren.