Inhalt
13.
Schlussbestimmungen
13.1
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
13.2
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinien zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern im Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsvollzugsrichtlinien 2023 – HvR 2023) vom 28. April 2023 (BayMBl. Nr. 226) tritt mit Ablauf des 27. Juni 2024 außer Kraft.