Inhalt
1.
Rechtsgrundlagen
1Durch das Haushaltsgesetz 2024/2025 (HG 2024/2025) wurde der Haushaltsplan 2024/2025 festgestellt. 2Die Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 richtet sich nach dem Haushaltsgesetz 2024/2025, den Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2024/2025 (DBestHG 2024/2025) und dem Haushaltsplan 2024/2025. 3Bei der Ausführung des Haushaltsplans sind insbesondere die Bayerische Haushaltsordnung, die Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) sowie diese Haushaltsvollzugsrichtlinien zu beachten; weitere Vollzugsregelungen bleiben vorbehalten. 4Die obersten Staatsbehörden können für ihren Geschäftsbereich ergänzende Anordnungen treffen.