Inhalt

HvR 2024/2025
Text gilt ab: 01.01.2024

9.   Absehen von der Führung der Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben (HÜL-A)

1Gemäß VV Nr. 7.1.2 zu Art. 34 BayHO wird für folgende Ausgaben – soweit diese Titel nicht der dezentralen Budgetverantwortung nach Nr. 12.1 DBestHG 2024/2025 unterliegen – von der Führung der Haushaltsüberwachungsliste (HÜL-A) abgesehen:
a)
Festtitel 453 0. (Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen),
b)
Festtitel 532 0. (Leistungen auf Grund von gerichtlichen Entscheidungen oder Prozessvergleichen sowie auf Grund von außergerichtlichen Anerkenntnissen im Zusammenhang mit der Ausübung der Vertretung des Staates in Rechtsangelegenheiten). 2Die VV Nrn. 2.2 und 2.3 zu Art. 58 BayHO bleiben unberührt.
2Die Überwachung der Ausgabemittel erfolgt zentral durch die für den Einzelplan zuständige oberste Staatsbehörde anhand der EDV-Titelübersichten. 3Sollten sich dabei Mittelüberschreitungen abzeichnen, ist rechtzeitig vor der Überschreitung ein Antrag gemäß Art. 37 BayHO an das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu stellen.