Text gilt ab: 01.01.2021

6. Bewirtschaftungsmaßnahmen

Für die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung 2021 gelten weiterhin die mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Haushaltsvollzugsrichtlinien 2019/2020 (HvR 2019/2020) vom 31. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 224), die durch Bekanntmachung vom 29. November 2019 (BayMBl. Nr. 536) geändert worden ist, getroffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen.