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BayVorHWF 2024
Text gilt ab: 01.01.2024

6.   Bewirtschaftungsmaßnahmen

Für die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung 2024 gelten weiterhin die mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Haushaltsvollzugsrichtlinien 2023 (HvR 2023) vom 28. April 2023 (BayMBl. Nr. 226) getroffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen.