Inhalt

BayVorHWF 2024
Text gilt ab: 01.01.2024

4.   Neue Ausgabeansätze

4.1   Erstmals im Jahr 2024 veranschlagte Ausgabeansätze

1Ausgabeansätze, die erstmals in den Entwurf des Haushaltsplans 2024 eingestellt sind, dürfen grundsätzlich erst nach Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 in Anspruch genommen werden. 2Nr. 2.1 Satz 2 gilt entsprechend. 3Satz 1 gilt nicht, soweit bereits im Haushaltsplan 2023 bewilligte Ausgabeansätze im Entwurf des Haushaltsplans 2024 aufgrund einer Änderung der Titelstruktur auf neue Ausgabenansätze umgesetzt werden und der Zweck der Ausgabe gleichbleibt.

4.2   Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – Gruppe 701

1In den Erläuterungen zu Titel 701 .. (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) neu aufgeführte Maßnahmen – das sind solche mit Gesamtausgaben von unter 3 000 000 € – werden zur Verstetigung der Bauausgaben nicht als neue Ausgabeansätze behandelt. 2Über die Mittel des Titels 701 .. darf damit entsprechend der vorstehenden Nr. 2.2 verfügt werden.