Inhalt
13. Schlussbestimmungen
13.1
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
13.2
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinien zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 (Haushaltsvollzugsrichtlinien 2017/2018 – HvR 2017/2018) vom 21. Dezember 2016 (FMBl. 2017 S. 16) tritt mit Ablauf des 30. Mai 2019 außer Kraft.