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EStGBeschR §§ 7i, 10f und 11b
Text gilt ab: 01.02.2017

4. Gebäude, das allein kein Baudenkmal, aber Teil eines Ensembles ist (§ 7i Abs. 1 Satz 4 EStG, § 11b Abs. 1 Satz 2 EStG)

1Aufwendungen für bestehende Gebäude innerhalb eines Ensembles, die keinen eigenen Denkmalwert haben, können nur bescheinigt werden, wenn bauliche Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes des Ensembles erforderlich sind. 2Ist nur der öffentliche Straßenraum als Erscheinungsbild geschützt, können Aufwendungen für Baumaßnahmen an der Rückseite oder innerhalb des Gebäudes, zum Beispiel der Einbau eines Bades, nicht bescheinigt werden, auch dann nicht, wenn sie einer sinnvollen Nutzung dienen. 3Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem das Ensemble störenden Gebäude sind dann bescheinigungsfähig, wenn dieses Gebäude denkmalschutzrechtlichen Auflagen unterliegt und solche Auflagen durch die Baumaßnahme erfüllt werden. 4Hinsichtlich der Neubauten innerhalb des Ensembles gelten die Ausführungen zu Nr. 3 sinngemäß.