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Inhaltsverzeichnis
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Steuerkraftzahlen aus der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für 2024
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1. Allgemeines
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2. Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer
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3. Steuerkraftzahlen der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) und von den Grundstücken (Grundsteuer B)
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4. Interkommunale Gewerbegebiete
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5. Behandlung negativer Steuerkraftzahlen
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
StKraftBek 2024
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.