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Inhaltsverzeichnis
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605-B Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 21. Dezember 2018, Az. 43-43271-5-1 (BayMBl. 2019 Nr. 91)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
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Teil 2 Förderverfahren
9. Programmaufstellung für Förderungen aus Mitteln des BayGVFG und nach Art. 13f BayFAG
10. Antrag
11. Antragsunterlagen – Beteiligung der Bauverwaltung
12. Einreichung, Prüfung und Weiterleitung des Antrags
13. Inaussichtstellung der Zuwendung
14. Bewilligung der Zuwendung
15. Zuwendungsbescheid
16. Prüfung der Bauausführung
17. Auszahlung der Zuwendungen
18. Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
19. Nachbewilligung von Zuwendungen
20. Nachweis der Inanspruchnahme der Mittel nach BayGVFG und Art. 13f BayFAG
21. Nachweis der Inanspruchnahme der Mittel nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG
22. Nachweis der Verwendung
23. Unterrichtung des Obersten Rechnungshofs
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZStra
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 21.12.2018
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Teil 2
Förderverfahren
9. Programmaufstellung für Förderungen aus Mitteln des BayGVFG und nach Art. 13f BayFAG
10. Antrag
11. Antragsunterlagen – Beteiligung der Bauverwaltung
12. Einreichung, Prüfung und Weiterleitung des Antrags
13. Inaussichtstellung der Zuwendung
14. Bewilligung der Zuwendung
15. Zuwendungsbescheid
16. Prüfung der Bauausführung
17. Auszahlung der Zuwendungen
18. Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
19. Nachbewilligung von Zuwendungen
20. Nachweis der Inanspruchnahme der Mittel nach BayGVFG und Art. 13f BayFAG
21. Nachweis der Inanspruchnahme der Mittel nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG
22. Nachweis der Verwendung
23. Unterrichtung des Obersten Rechnungshofs