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605-B Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 21. Dezember 2018, Az. 43-43271-5-1 (BayMBl. 2019 Nr. 91)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
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Teil 2 Förderverfahren
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RZStra
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Fassung: 21.12.2018
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Anlagen
Anlage 1: Besondere Nebenbestimmungen-Straßenbau (BNBest-Stra)
Anlage 2: Richtlinien für die Festsetzung der Zuwendungsfähigkeit von Kosten bei Vorsorgemaßnahmen
Anlage 3: Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten (Muster 1)
Anlage 4: Arbeitsblatt und Vermerk über das Ergebnis der abschließenden Prüfung des Antrags (Muster 2)
Anlage 5: Zuwendungsbescheid (Muster 3)
Anlage 6: Vorschlagsliste / Nachweis über die Abwicklung der bewilligten Zuwendungen nach Art. 13c BayFAG (Muster 4)
Anlage 7: Mitteilung über den Eingang des Nachweises der Verwendung (Muster 5)