1.
Einführung der elektronischen Akte in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Arbeits- und Sozialgerichtliche eAkten-Verordnung – eAktV ArbSozG) wird die elektronische Aktenführung bei den nachfolgend aufgeführten Arbeitsgerichten in den jeweils genannten Verfahren zu folgenden Zeitpunkten angeordnet:
1.1
Arbeitsgericht München
1.1.1
Bei der 14., 20. und 22. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
1.1.2
Bei den Außenkammern Ingolstadt und Weilheim für alle Verfahren, die am 16. September 2024 oder später anhängig werden.
1.1.3
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 23. September 2024 oder später anhängig werden.
1.2
Arbeitsgericht Nürnberg
1.2.1
Bei der 3., 8., 11. und 17. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
1.2.2
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 15. März 2024 oder später anhängig werden.
1.3
Arbeitsgericht Regensburg
1.3.1
Bei der 5. und 6. Kammer für alle Verfahren, die am 15. Juli 2023 oder später anhängig werden.
1.3.2
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 1. März 2024 oder später anhängig werden.
1.4
Arbeitsgericht Würzburg
1.4.1
Bei der 4. Kammer für alle Verfahren, die am 15. Juli 2023 oder später anhängig werden.
1.4.2
Bei der 6. Kammer für alle Verfahren, die am 15. Juli 2023 oder später anhängig werden, soweit diese nicht der Außenkammer Aschaffenburg zugewiesen sind.
1.4.3
Bei der 1., 2., 3., 5., 7., 8., 9., 10., 11. und 12. Kammer für alle Verfahren, die am 1. November 2023 oder später anhängig werden, soweit diese nicht den Außenkammern Aschaffenburg oder Schweinfurt zugewiesen sind.
1.4.4
Bei den Außenkammern Aschaffenburg und Schweinfurt für alle Verfahren, die am 1. Dezember 2023 oder später anhängig werden.
1.5
Landesarbeitsgericht Nürnberg
Für alle Verfahren, die am 15. April 2024 oder später anhängig werden.
1.6
Arbeitsgericht Augsburg
Für alle Verfahren, die am 1. Mai 2024 oder später anhängig werden.
1.7
Arbeitsgericht Weiden
Für alle Verfahren, die am 15. Juni 2024 oder später anhängig werden.
1.8
Arbeitsgericht Bamberg
Für alle Verfahren, die am 1. Juli 2024 oder später anhängig werden.
1.9
Arbeitsgericht Bayreuth
Für alle Verfahren, die am 15. Juli 2024 oder später anhängig werden.
1.10
Landesarbeitsgericht München
Für alle Verfahren, die am 1. August 2024 oder später anhängig werden.
1.11
Arbeitsgericht Passau
Für alle Verfahren, die am 1. September 2024 oder später anhängig werden.
1.12
Arbeitsgericht Kempten
Für alle Verfahren, die am 15. November 2024 oder später anhängig werden.
1.13
Arbeitsgericht Rosenheim
Für alle Verfahren, die am 1. Dezember 2024 oder später anhängig werden.