Inhalt
2.3
In Spalte 2 sind einzutragen:
2.3.1
Änderung und Ausschließung des gesetzlichen Güterstandes, Eheverträge, deren Änderung und Aufhebung, auch wenn sie durch Urteil erfolgt (vgl. §§ 1412, 1449, 1470 BGB, Art. 16 EGBGB);
2.3.2
Vorbehaltsgut; zur näheren Bezeichnung der einzelnen Gegenstände kann auf das bei den Registerakten befindliche Verzeichnis Bezug genommen werden (vgl. § 1418 BGB);
2.3.3
Beschränkung und Ausschließung des dem Ehegatten nach § 1357 BGB zustehenden Rechts sowie die Aufhebung einer solchen Beschränkung oder Ausschließung;
2.3.4
Einspruch gegen den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts bei Gütergemeinschaft und Widerruf der Einwilligung (vgl. §§ 1431, 1456 BGB);
2.3.5
Sonst nach der Rechtsprechung eintragungsfähige Tatsachen.