Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Führung des Güterrechtsregisters
1.1
1.2
2.1
2.2
Bereich erweitern
2.3
Bereich erweitern
2.4
3.1
3.2
3.3
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1983
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
3.2
Unter jeder Eintragung ist der Tag der Eintragung zu vermerken. Die Eintragung ist von dem Registerführer zu unterschreiben und durch einen alle Spalten des Formulars durchschneidenden Querstrich von der folgenden Eintragung zu trennen.