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Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Führung des Güterrechtsregisters
1.1
1.2
2.1
2.2
Bereich erweitern
2.3
Bereich reduzieren
2.4
2.4.1
2.4.2
3.1
3.2
3.3
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1983
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2.4
In Spalte 3 sind einzutagen:
2.4.1
Etwaige Verweisungen auf spätere Eintragungen;
2.4.2
Sonstige Bemerkungen.
3.
Eintragungsverfahren