Inhalt
§ 9
In-Kraft-Treten, Aufhebung von Vorschriften
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters vom 18. Juli 1983 (JMBl S. 162) außer Kraft.