Inhalt
§ 3
Anlegung des Registerblatts
Bei der Anlegung eines Registerblatts ist wie folgt zu verfahren:
- 1.
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1Auf der Außenseite des oberen Hefterdeckels sind das Amtsgericht und die Blattnummer zu vermerken. 2Die Blattnummer ist ferner in die zwei Felder auf dem Hefterdeckel einzusetzen.
- 2.
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Auf dem Einlegebogen „Aufschrift“ sind das Amtsgericht und die Blattnummer zu vermerken.
- 3.
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1Die Einlegebogen für jede Abteilung sind - jeweils mit 1 beginnend - laufend in dem auf der Vorder- und Rückseite oben rechts befindlichen Feld mit der Überschrift „Einlegebogen“ zu nummerieren. 2Ferner sind das Amtsgericht und die Blattnummer zu vermerken.
- 4.
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Im Verzeichnis der Einlegebogen ist die Anlegung der Einlegebogen für jede Abteilung unter Angabe der Nummern der Einlegebogen vom Registerführer mit Datum und Unterschrift zu bescheinigen.
- 5.
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Im Falle der Umschreibung eines Schiffsregisterblatts ist der hierfür vorgesehene Vermerk auszufüllen und vom Rechtspfleger und vom Registerführer zu unterschreiben.
- 6.
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1Bei der Anlegung eines neuen Einlegebogens für eine Abteilung ist dieser gemäß Nummer 3 zu beschriften und der Fortsetzungsvermerk am unteren Rand des vorhergehenden Einlegebogens auszufüllen. 2Die Anlegung des neuen Einlegebogens ist gemäß Nummer 4 im Verzeichnis der Einlegebogen zu bescheinigen.
- 7.
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1Wird die Erneuerung eines schadhaft gewordenen Hängehefters erforderlich, sind die Einlegebogen in einen neuen Hefter einzufügen und die Angaben gemäß Nummer 1 auf diesem zu vermerken. 2Der alte Hefter ist sodann zu vernichten.