Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018
Nächstes Dokument (inaktiv)

Teil 10 
Schlussbestimmungen

35. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

35.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt unbefristet.

35.2 

Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 tritt die Bekanntmachung über den Bezug von Leistungen der Arbeitsbetriebe und den Arbeitseinsatz von Gefangenen in besonderen Fällen vom 23. September 1997 (JMBl. S. 132), die durch Bekanntmachung vom 6. Juni 2001 (JMBl. S. 113) geändert worden ist, außer Kraft.