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Inhaltsverzeichnis
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Immunität der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften
1. Bedeutung der formellen Immunität
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2. Geltungsbereich der Immunität
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3. Weitere Vorschriften über die Immunität
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4. Zulässige Maßnahmen trotz Immunität(insbesondere unaufschiebbare Maßnahmen, Verfahrenseinleitungen zum Zwecke der Einstellung und Verfahren gegen andere Personen)
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5. Allgemeine Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren (sog. vereinfachtes Verfahren)
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6. Erholung der Genehmigung
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7. Fortsetzung mitgebrachter Verfahren aus der letzten Wahlperiode
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8. Aktenführung, Schriftverkehr
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9. Berichts- und Mitteilungspflichten
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10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.02.2020
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Anlagen
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Anlage 1
: Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90 b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (Anlage 6 der GO-BT-Grundsätze)
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Anlage 2
: Beschluss des Deutschen Bundestages betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 des GO-BT-Beschlusses)
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Anlage 3
: Beschluss des Bayerischen Landtags vom 5. November 2018 zur vereinfachten Handhabung des Immunitätsrechts (Anlage 3 der BayLTGeschO)