1.
Anordnung der elektronischen Aktenführung
Gemäß § 14 Satz 1 der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz (ERVV Ju) wird die elektronische Aktenführung bei den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Staatsanwaltschaften in den jeweils genannten Verfahren zu folgenden Zeitpunkten angeordnet:
1.1
Landgericht Landshut
1.1.1
In Verfahren erster Instanz nach der Zivilprozessordnung (ZPO) ab dem 1. Oktober 2016.
1.1.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 6. März 2023.
1.1.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ab dem 2. Oktober 2023.
1.1.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.2
Landgericht Regensburg
1.2.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 27. März 2017.
1.2.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO in der Zuständigkeit der 2. Zivilkammer ab dem 23. März 2020.
1.2.3
In Verfahren zweiter Instanz in der Zuständigkeit der 6. Zivilkammer, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist und soweit diese Verfahren ab dem 18. Oktober 2021 in der ersten Instanz anhängig geworden sind, ab dem 18. Oktober 2021.
1.2.4
In allen übrigen Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO und nach der Insolvenzordnung (InsO) ab dem 4. Juli 2022.
1.2.5
In Verfahren, die einen Antrag nach § 127 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) oder eine Beschwerde nach § 15 Abs. 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) zum Inhalt haben, ab dem 4. Juli 2022.
1.2.6
In Verfahren zweiter Instanz nach dem FamFG, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 26. Juni 2023.
1.2.7
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen in erster Instanz nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.2.8
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.3
Landgericht Coburg
1.3.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 20. November 2017.
1.3.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.
1.3.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.3.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.4
Amtsgericht Straubing
1.4.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 25. November 2019.
1.4.2
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.
1.4.3
In Aufgebotsverfahren ab dem 10. Juli 2023.
1.4.4
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.4.5
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.4.6
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.4.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) ab dem 7. Oktober 2024.
1.4.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.4.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.4.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.4.11
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.5
Amtsgericht Dachau
1.5.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 20. Juli 2020.
1.5.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.5.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.5.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.5.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.5.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.5.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.
1.6
Oberlandesgericht München
1.6.1
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO in der Zuständigkeit des 20. Zivilsenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor dem Landgericht Landshut geführt wurden, und in der Zuständigkeit des 10. Zivilsenats ab dem 26. April 2021.
1.6.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG in der Zuständigkeit des 2. Familiensenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor den Amtsgerichten Dachau, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Neuburg an der Donau, Starnberg oder Weilheim geführt wurden, und in der Zuständigkeit des 12. Familiensenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor den Amtsgerichten Altötting, Laufen, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Rosenheim oder Traunstein geführt wurden, ab dem 26. April 2021.
1.6.3
In allen Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO in der Zuständigkeit des 20. Zivilsenats ab dem 7. Februar 2022.
1.6.4
In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate, der Familiensenate, des Rechtshilfesenats, des Senats für Patentanwaltssachen sowie des Senats für Notarsachen, ab dem 21. November 2022.
1.6.5
In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate, des Rechtshilfesenats, des Senats für Patentanwaltssachen sowie des Senats für Notarsachen, ab dem 5. Dezember 2022.
1.6.6
In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.
1.7
Landgericht Ingolstadt
1.7.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 17. Mai 2021.
1.7.2
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.7.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 4. Juli 2022.
1.7.3
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO und nach der InsO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.
1.7.4
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.7.5
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.8
Landgericht Weiden i.d.OPf.
1.8.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 28. Juni 2021.
1.8.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 15. Mai 2023.
1.8.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.8.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.9
Amtsgericht Regensburg
1.9.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren, Landwirtschaftssachen und Beratungshilfesachen ab dem 5. Juli 2021.
1.9.2
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 18. Oktober 2021.
1.9.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem Personenstandsgesetz (PStG) ab dem 26. Juni 2023.
1.9.4
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.9.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.9.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.9.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.9.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.9.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.10
Landgericht Hof
1.10.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 19. Juli 2021.
1.10.2
Kostenbearbeitung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen, wenn vom Amtsgericht elektronisch geführte Akten elektronisch übermittelt wurden, ab dem 4. Oktober 2022.
1.10.3
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 6. März 2023.
1.10.4
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.10.5
In Verfahren der Straf- und Strafvollstreckungskammern einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.
1.10.6
In Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.11
Landgericht Amberg
1.11.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 4. Oktober 2021.
1.11.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.
1.11.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.11.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.12
Amtsgericht Erlangen
1.12.1
1In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG ab dem 11. Oktober 2021. 2In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 11. Oktober 2021 bis zum 6. März 2023 und nach diesem Zeitpunkt, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden.
1.12.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.12.3
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.
1.12.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.12.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.12.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
1.12.7
In Beratungshilfesachen ab dem 26. Mai 2025.
1.13
Landgericht Würzburg
1.13.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 18. Oktober 2021.
1.13.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 7. November 2022.
1.13.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG, ausgenommen Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG), ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.13.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.14
Landgericht Memmingen
1.14.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 8. November 2021.
1.14.2
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.14.3
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 30. Oktober 2023.
1.14.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
1.15
Landgericht Ansbach
1.15.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 22. November 2021.
1.15.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 7. November 2022.
1.15.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.15.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.16
Amtsgericht Ingolstadt
1.16.1
In Verfahren nach der InsO ab dem 22. November 2021.
1.16.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.
1.16.3
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.16.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 24. Juli 2023.
1.16.5
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.16.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. Oktober 2024.
1.16.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.16.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung der Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.16.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.
1.16.10
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.17
Landgericht Nürnberg-Fürth
1.17.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 13. Dezember 2021.
1.17.2
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.17.3
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 11. Dezember 2023.
1.17.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.18
Landgericht Passau
1.18.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 7. Februar 2022.
1.18.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 10. Juli 2023.
1.18.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen in erster Instanz nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.18.4
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen in zweiter Instanz nach dem FamFG, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 5. Februar 2024.
1.18.5
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.19
Landgericht Kempten (Allgäu)
1.19.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 21. Februar 2022.
1.19.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 27. November 2023.
1.19.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 5. Februar 2024. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.19.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.20
Landgericht Bamberg
1.20.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 14. März 2022.
1.20.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 15. Mai 2023.
1.20.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.20.4
In Straf- und Strafvollstreckungssachen einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.
1.20.5
In Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.21
Oberlandesgericht Nürnberg
1.21.1
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, in Landwirtschaftssachen zweiter Instanz und Aufgebotsverfahren zweiter Instanz, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 28. März 2022.
1.21.2
In Verfahren zweiter Instanz nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.
1.21.3
In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate sowie des Fideikommisssenates, ab dem 30. Januar 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.21.4
In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. Juli 2025.
1.22
Landgericht Schweinfurt
1.22.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 9. Mai 2022.
1.22.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 15. Mai 2023 bis zum 9. Juli 2023 und nach diesem Zeitpunkt, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.22.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.22.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.23
Amtsgericht Kelheim
1.23.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Mai 2022.
1.23.2
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.
1.23.3
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.23.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.23.5
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.23.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.23.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.23.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.24
Amtsgericht Cham
1.24.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Mai 2022.
1.24.2
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.
1.24.3
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.24.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.24.5
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Januar 2024.
1.24.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.24.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.24.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.25
Landgericht Traunstein
1.25.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 30. Mai 2022.
1.25.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 26. Juni 2023.
1.25.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG, ausgenommen Verfahren in der Zuständigkeit der 4. Zivilkammer, ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.25.4
In Verfahren in der Zuständigkeit der 4. Zivilkammer nach dem FamFG ab dem 18. März 2024. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.25.5
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.26
Amtsgericht Starnberg
1.26.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Mai 2022.
1.26.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.26.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.26.4
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.26.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.26.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.26.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.27
Amtsgericht Fürstenfeldbruck
1.27.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Mai 2022.
1.27.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.27.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.27.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.27.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.27.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.27.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.
1.28
Amtsgericht Rosenheim
1.28.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Mai 2022.
1.28.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 26. Juni 2023.
1.28.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.28.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.28.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.28.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.
1.28.7
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts ab dem 6. Februar 2025.
1.28.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.28.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.28.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.28.11
In Beratungshilfesachen ab dem 3. März 2025.
1.29
Amtsgericht Fürth
1.29.1
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) und in Verfahren nach dem 8. Buch (Verfahren in Aufgebotssachen), Abschnitt 4 (Aufgebot von Nachlassgläubigern) des FamFG sowie in Verfahren nach dem VerschG ab dem 4. Juli 2022.
1.29.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.29.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.29.4
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Beratungshilfesachen ab dem 11. Dezember 2023.
1.29.5
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.29.6
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.29.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.29.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.29.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
1.30
Amtsgericht Neuburg a.d.Donau
1.30.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.
1.30.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.30.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 24. Juli 2023.
1.30.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.30.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.30.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.30.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.
1.30.8
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.
1.31
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm
1.31.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.
1.31.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.31.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 24. Juli 2023.
1.31.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.31.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.31.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.31.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.
1.32
Amtsgericht Amberg
1.32.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.
1.32.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
1.32.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.
1.32.4
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.32.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.32.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.32.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.32.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.32.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.
1.32.10
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Oktober 2025.
1.33
Amtsgericht Schwandorf
1.33.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 4. Juli 2022.
1.33.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
1.33.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.
1.33.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.
1.33.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.33.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.33.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.
1.34
Amtsgericht Coburg
1.34.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.
1.34.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.34.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.34.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 18. Dezember 2023.
1.34.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.34.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.34.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.34.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.
1.34.9
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juni 2025.
1.35
Amtsgericht Kronach
1.35.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.
1.35.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.35.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.
1.35.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.35.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.35.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.
1.36
Amtsgericht Lichtenfels
1.36.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.
1.36.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.36.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.
1.36.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.36.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.36.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.
1.37
Landgericht München I
1.37.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 18. Juli 2022.
1.37.2
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.37.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 18. Juli 2022.
1.37.3
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 27. März 2023.
1.37.4
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.37.3 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 27. März 2023.
1.37.5
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023.
1.37.6
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.
1.38
Amtsgericht Gemünden a.Main
1.38.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.
1.38.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. November 2022.
1.38.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 13. November 2023.
1.38.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.38.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.38.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. Februar 2025.
1.38.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. September 2025.
1.39
Amtsgericht Kitzingen
1.39.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.
1.39.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. November 2022.
1.39.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 13. November 2023.
1.39.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 29. Februar 2024.
1.39.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.39.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.39.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. Februar 2025.
1.40
Amtsgericht Würzburg
1.40.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.
1.40.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 7. November 2022.
1.40.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 13. November 2023.
1.40.4
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.40.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.40.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.
1.40.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.40.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.40.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. Februar 2025.
1.40.10
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.41
Amtsgericht Bayreuth
1.41.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.
1.41.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.
1.41.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.41.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.
1.41.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.41.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.
1.41.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.41.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.41.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.
1.42
Amtsgericht Kulmbach
1.42.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.
1.42.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.
1.42.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.
1.42.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.42.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.42.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.
1.43
Amtsgericht Hof
1.43.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.
1.43.2
In Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. Oktober 2022.
1.43.3
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des örtlichen Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 6. März 2023.
1.43.4
In Verfahren des Zentralen Vollstreckungsgerichts ab dem 6. März 2023.
1.43.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.
1.43.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.
1.43.7
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.43.8
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.
1.43.9
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.43.10
In Verfahren nach dem PStG sowie in Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.
1.43.11
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Mai 2025.
1.44
Amtsgericht Wunsiedel
1.44.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.
1.44.2
In Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. Oktober 2022.
1.44.3
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 6. März 2023.
1.44.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren einschließlich jeweils der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.
1.44.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.
1.44.6
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. Dezember 2023.
1.44.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.
1.44.8
In Beratungshilfesachen ab dem 12. Mai 2025.
1.45
Landgericht Augsburg
1.45.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 26. September 2022.
1.45.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 16. Oktober 2023.
1.45.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 16. Oktober 2023.
1.45.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.46
Amtsgericht Hersbruck
1.46.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.46.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.
1.46.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.46.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.46.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.46.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
1.46.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Mai 2025.
1.47
Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.
1.47.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.47.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.
1.47.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.47.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.47.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.47.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
1.48
Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch
1.48.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.48.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.
1.48.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.48.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.48.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.48.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
1.48.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.
1.49
Amtsgericht Nürnberg
1.49.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.49.2
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.49.3
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 11. Dezember 2023.
1.49.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 18. März 2024.
1.49.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.49.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.49.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.49.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
1.49.9
In Beratungshilfesachen ab dem 1. Mai 2025.
1.50
Amtsgericht Schwabach
1.50.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. September 2022.
1.50.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.
1.50.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.50.4
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.50.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.50.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
1.50.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
1.51
Landgericht Bayreuth
1.51.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 10. Oktober 2022.
1.51.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.
1.51.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.51.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.52
Landgericht Deggendorf
1.52.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 24. Oktober 2022.
1.52.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.
1.52.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.52.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
1.53
Staatsanwaltschaft Hof
1.53.1
In Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsstrafsachen im Sinne der Sachgebiete 35 und 36 gemäß der Handreichung zur Eintragungspraxis der Staatsanwaltschaften einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. Oktober 2022.
1.53.2
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren gegen namentlich bekannte Täter im Bezirk der Staatsanwaltschaft Hof, die von der Landespolizei als Schutzpolizei bearbeitet werden oder die von der Kriminalpolizeiinspektion Hof wegen politisch motivierter Kriminalität bearbeitet werden, ab dem 6. November 2023.
1.53.3
In Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter sowie in den Verfahren zur Bearbeitung von Leichensachen im Sinne des § 159 StPO ab dem 6. November 2023.
1.53.4
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 6. November 2023.
1.53.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 26. März 2024. Satz 1 gilt nicht für Verfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt genommen haben und dort bearbeitet werden, sowie für Verfahren ab dem 11. April 2024, die ihren Ausgang bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken oder bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Unterfranken genommen haben und dort bearbeitet werden.
1.53.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 17. Juni 2024.
1.53.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung an die Digitale Eingangs- und Clearingstelle genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 12. August 2024.
1.53.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 7. November 2024.
1.54
Amtsgericht Ansbach
1.54.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und in Landwirtschaftssachen ab dem 7. November 2022.
1.54.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 5. Dezember 2022.
1.54.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 16. Oktober 2023.
1.54.4
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.54.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.54.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.54.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.54.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.54.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.
1.54.10
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.55
Landgericht München II
1.55.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 7. November 2022.
1.55.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 30. Oktober 2023.
1.55.3
In Verfahren der Zivilkammern und der Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 13. November 2023.
1.55.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.
1.56
Amtsgericht Weißenburg i.Bay.
1.56.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 7. November 2022.
1.56.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 5. Dezember 2022.
1.56.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 16. Oktober 2023.
1.56.4
In Aufgebotsverfahren ab dem 1. Januar 2024.
1.56.5
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.56.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.56.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.56.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 4. November 2024.
1.56.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 4. November 2024.
1.56.10
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.57
Landgericht Aschaffenburg
1.57.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 21. November 2022.
1.57.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.
1.57.3
In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 10. Juli 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.57.4
In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.58
Oberlandesgericht Bamberg
1.58.1
In Verfahren aller Senate, ausgenommen Verfahren der Straf- und Bußgeldsenate sowie des Fideikommisssenates, ab dem 5. Dezember 2022. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.
1.58.2
In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.
1.59
Amtsgericht Erding
1.59.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 30. Januar 2023.
1.59.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.
1.59.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.59.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. Oktober 2024.
1.59.5
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.59.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.59.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.59.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.
1.60
Bayerisches Oberstes Landesgericht
1.60.1
1In allen Verfahren des 1. und 2. Zivilsenates, ausgenommen der Verfahren nach § 23 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), der Verfahren nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) und der Güterichtersachen, ab dem 6. März 2023. 2In Beschwerdeverfahren, mit Ausnahme der Beschwerden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie der Rechtsbeschwerden, gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju bei dem vorlegenden Gericht angeordnet wurde. 3In Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO gilt Satz 1 nur, wenn das vorlegende Gericht elektronisch geführte Akten in elektronischer Form übermittelt.
1.60.2
In Verfahren des Vergabesenates ab dem 6. März 2023.
1.60.3
In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.
1.61
Amtsgericht München
1.61.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 27. März 2023.
1.61.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen, welche vor dem in Nr. 1.61.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 2. Mai 2023.
1.61.3
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 10. Juli 2023.
1.61.4
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.61.5
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 19. Februar 2024.
1.61.6
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.61.7
In Beratungshilfesachen ab dem 19. Mai 2025.
1.61.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.
1.61.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.
1.61.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 27. Oktober 2025.
1.62
Amtsgericht Altötting
1.62.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 26. Juni 2023.
1.62.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.62.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.62.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.62.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.62.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.62.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.63
Amtsgericht Aschaffenburg
1.63.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.
1.63.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.63.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.63.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 4. März 2024.
1.63.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.63.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.63.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.63.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.63.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.
1.63.10
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.64
Amtsgericht Bad Kissingen
1.64.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
1.64.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.64.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.
1.64.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.64.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.64.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.64.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.
1.65
Amtsgericht Bad Neustadt a.d.Saale
1.65.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
1.65.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.65.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.
1.65.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.65.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.65.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.65.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.
1.65.8
In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.
1.66
Amtsgericht Bamberg
1.66.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.
1.66.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
1.66.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.66.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 19. Februar 2024.
1.66.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.
1.66.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.
1.66.7
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.66.8
In Bußgeldverfahren, auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 15. Februar 2025.
1.66.9
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.67
Amtsgericht Deggendorf
1.67.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.
1.67.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.67.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.67.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 5. Februar 2024.
1.67.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.67.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.67.7
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.67.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
1.67.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
1.67.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 21. Juli 2025.
1.68
Amtsgericht Forchheim
1.68.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
1.68.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
1.68.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 19. Februar 2024.
1.68.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.
1.68.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.
1.68.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.
1.68.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.69
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
1.69.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.
1.69.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.69.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.69.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.69.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.69.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.70
Amtsgericht Haßfurt
1.70.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
1.70.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
1.70.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 19. Februar 2024.
1.70.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.
1.70.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 26. März 2024.
1.70.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. August 2024.
1.71
Amtsgericht Landshut
1.71.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.
1.71.2
In Aufgebotsverfahren ab dem 10. Juli 2023.
1.71.3
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 2. Oktober 2023.
1.71.4
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.71.5
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 5. Februar 2024.
1.71.6
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.71.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.71.8
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.71.9
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.71.10
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.71.11
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.
1.72
Amtsgericht Laufen
1.72.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 26. Juni 2023.
1.72.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.72.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.72.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.72.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.72.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.72.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.72.8
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.73
Amtsgericht Mühldorf a.Inn
1.73.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 26. Juni 2023.
1.73.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.73.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.73.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.73.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.73.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.
1.73.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.73.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.73.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.73.10
In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.
1.74
Amtsgericht Obernburg a.Main
1.74.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.
1.74.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.74.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.
1.74.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.74.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.74.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 18. November 2024.
1.74.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 18. November 2024.
1.74.8
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.75
Amtsgericht Schweinfurt
1.75.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.
1.75.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 10. Juli 2023.
1.75.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.75.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 4. März 2024.
1.75.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.75.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.
1.75.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.75.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.75.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.75.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.
1.75.11
In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.
1.76
Amtsgericht Tirschenreuth
1.76.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 15. Mai 2023.
1.76.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
1.76.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.
1.76.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 21. Oktober 2024.
1.76.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.76.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.76.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.
1.76.8
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.77
Amtsgericht Traunstein
1.77.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 26. Juni 2023.
1.77.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.77.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.77.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 18. März 2024.
1.77.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.77.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.
1.77.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.77.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.77.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.77.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
1.78
Amtsgericht Viechtach
1.78.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.
1.78.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.78.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.78.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.78.5
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.78.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
1.78.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
1.78.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 21. Juli 2025.
1.79
Amtsgericht Weiden i.d.OPf.
1.79.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.
1.79.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
1.79.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 2. Oktober 2023.
1.79.4
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 27. November 2023.
1.79.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.79.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 21. Oktober 2024.
1.79.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.79.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.79.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 16. Dezember 2024.
1.80
Amtsgericht Freyung
1.80.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 10. Juli 2023.
1.80.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.80.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.80.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.80.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.80.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.80.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.
1.80.8
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.81
Amtsgericht Passau
1.81.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 10. Juli 2023.
1.81.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.81.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.81.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.81.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.81.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.
1.81.7
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, in Verfahren nach dem VerschG und in Aufgebotsverfahren ab dem 7. Oktober 2024.
1.81.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.81.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.81.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 2. Dezember 2024.
1.82
Amtsgericht Aichach
1.82.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Oktober 2023.
1.82.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 13. November 2023.
1.82.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.
1.82.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.82.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.82.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.82.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.83
Amtsgericht Augsburg
1.83.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 16. Oktober 2023.
1.83.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 13. November 2023.
1.83.3
In Aufgebotsverfahren ab dem 13. November 2023.
1.83.4
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.83.5
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 22. April 2024.
1.83.6
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.83.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. März 2025.
1.83.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.83.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.83.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.84
Amtsgericht Dillingen a.d.Donau
1.84.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Oktober 2023.
1.84.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 13. November 2023.
1.84.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.
1.84.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.84.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.84.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.85
Amtsgericht Ebersberg
1.85.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 30. Oktober 2023.
1.85.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Oktober 2023.
1.85.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.85.4
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.85.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.85.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.85.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.86
Amtsgericht Eggenfelden
1.86.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.
1.86.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.
1.86.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.86.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.86.5
In Beratungshilfesachen ab dem 2. Oktober 2023.
1.86.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.86.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.86.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.
1.87
Amtsgericht Freising
1.87.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.
1.87.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.
1.87.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.87.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.87.5
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.87.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.87.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.87.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.
1.88
Amtsgericht Günzburg
1.88.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.88.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 27. November 2023.
1.88.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.
1.88.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.88.5
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.88.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
1.88.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
1.88.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. März 2025.
1.89
Amtsgericht Landau a.d.Isar
1.89.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.
1.89.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.
1.89.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.89.4
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.89.5
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.89.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.89.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
1.89.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.
1.90
Amtsgericht Memmingen
1.90.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 30. Oktober 2023.
1.90.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 27. November 2023.
1.90.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.90.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, und in Verfahren nach dem PStG ab dem 22. April 2024.
1.90.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.90.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.90.7
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.90.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
1.90.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
1.90.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. März 2025.
1.91
Amtsgericht Miesbach
1.91.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.91.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.91.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.91.4
In Beratungshilfesachen ab dem 2. Oktober 2023.
1.91.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.91.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.91.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.92
Amtsgericht Neu-Ulm
1.92.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.92.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 27. November 2023.
1.92.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.92.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.
1.92.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.92.6
In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG und in Verfahren nach dem VerschG ab dem 7. Oktober 2024.
1.92.7
In Beratungshilfesachen ab dem 3. März 2025.
1.92.8
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
1.92.9
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
1.92.10
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. März 2025.
1.93
Amtsgericht Weilheim i.OB
1.93.1
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
1.93.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.93.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.93.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.93.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.93.6
In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
1.93.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.93.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.93.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.94
Amtsgericht Wolfratshausen
1.94.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
1.94.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Oktober 2023.
1.94.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.94.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 6. Mai 2024.
1.94.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 17. Juni 2024.
1.94.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.94.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.94.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.94.9
In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.
1.95
Amtsgericht Kaufbeuren
1.95.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 27. November 2023.
1.95.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.
1.95.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.95.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.95.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.95.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.95.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.
1.96
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
1.96.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 27. November 2023.
1.96.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.
1.96.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.96.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.96.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.96.6
In Verfahren nach dem PStG ab dem 7. August 2024.
1.96.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.96.8
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.96.9
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.
1.97
Amtsgericht Landsberg am Lech
1.97.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 11. Dezember 2023.
1.97.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Dezember 2023.
1.97.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.
1.97.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.97.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.97.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.97.7
In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
1.98
Amtsgericht Lindau
1.98.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 27. November 2023.
1.98.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.
1.98.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.98.4
In Beratungshilfesachen ab dem 27. November 2023.
1.98.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.98.6
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.98.7
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.
1.99
Amtsgericht Nördlingen
1.99.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 11. Dezember 2023.
1.99.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Dezember 2023.
1.99.3
In Verfahren des Vollstreckungsgerichts, soweit die Immobiliarvollstreckung betroffen ist, ab dem 22. Januar 2024.
1.99.4
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 22. April 2024.
1.99.5
In Verfahren nach der InsO ab dem 15. Juli 2024.
1.99.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.99.7
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
1.99.8
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
1.100
Amtsgericht Sonthofen
1.100.1
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 27. November 2023.
1.100.2
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 11. Dezember 2023.
1.100.3
In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 5. Februar 2024.
1.100.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.100.5
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.100.6
In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.
1.101
Staatsanwaltschaft Bamberg
1.101.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren gegen namentlich bekannte Täter im Bezirk der Staatsanwaltschaft Bamberg, die von der Landespolizei als Schutzpolizei oder die von den örtlich zuständigen Kriminalpolizeiinspektionen wegen politisch motivierter Kriminalität bearbeitet werden, ab dem 26. März 2024.
1.101.2
In Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter sowie in den Verfahren zur Bearbeitung von Leichensachen im Sinne des § 159 StPO ab dem 26. März 2024.
1.101.3
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 26. März 2024.
1.101.4
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 30. April 2024. Satz 1 gilt nicht für Verfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt, bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken oder bei der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Unterfranken genommen haben und dort bearbeitet werden.
1.101.5
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 17. Juni 2024.
1.101.6
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen Landeskriminalamt aufgrund einer Mitteilung an die Digitale Eingangs- und Clearingstelle genommen haben und dort bearbeitet werden, ab dem 12. August 2024.
1.101.7
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 7. November 2024.
1.101.8
In Bußgeldverfahren, auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung, welche von der Stadt Bamberg übermittelt werden, ab dem 15. Februar 2025.
1.102
Staatsanwaltschaft Amberg
1.102.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 4. November 2024.
1.102.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. November 2024.
1.103
Staatsanwaltschaft Ansbach
1.103.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 4. November 2024.
1.103.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. November 2024.
1.104
Staatsanwaltschaft Bayreuth
1.104.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 4. November 2024.
1.104.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 4. November 2024.
1.105
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
1.105.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 18. November 2024.
1.105.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 18. November 2024.
1.106
Staatsanwaltschaft Coburg
1.106.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 18. November 2024.
1.106.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 18. November 2024.
1.107
Staatsanwaltschaft Ingolstadt
1.107.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.107.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 2. Dezember 2024.
1.108
Staatsanwaltschaft Passau
1.108.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 2. Dezember 2024.
1.108.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 2. Dezember 2024.
1.109
Staatsanwaltschaft Schweinfurt
1.109.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.109.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 16. Dezember 2024.
1.110
Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf.
1.110.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 16. Dezember 2024.
1.110.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 16. Dezember 2024.
1.111
Staatsanwaltschaft Würzburg
1.111.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 10. Februar 2025.
1.111.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 10. Februar 2025.
1.112
Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)
1.112.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 17. Februar 2025.
1.112.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 17. Februar 2025.
1.113
Staatsanwaltschaft Regensburg
1.113.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.113.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. Februar 2025.
1.114
Staatsanwaltschaft Traunstein
1.114.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. Februar 2025.
1.114.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. Februar 2025.
1.115
Staatsanwaltschaft Landshut
1.115.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 10. März 2025.
1.115.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 10. März 2025.
1.116
Staatsanwaltschaft Memmingen
1.116.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 17. März 2025.
1.116.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 17. März 2025.
1.117
Staatsanwaltschaft Augsburg
1.117.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. März 2025.
1.117.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. März 2025.
1.118
Staatsanwaltschaft München II
1.118.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. März 2025.
1.118.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. März 2025.
1.119
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
1.119.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 7. April 2025.
1.119.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 7. April 2025.
1.120
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, sowie in Bußgeldverfahren, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. Juli 2025.
1.121
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, sowie in Bußgeldverfahren, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.
1.122
Generalstaatsanwaltschaft München
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, sowie in Bußgeldverfahren, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.
1.123
Staatsanwaltschaft Deggendorf
1.123.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 21. Juli 2025.
1.123.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 21. Juli 2025.
1.124
Staatsanwaltschaft München I
1.124.1
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 27. Oktober 2025.
1.124.2
In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 27. Oktober 2025.