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Text gilt ab: 01.01.1999
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II.  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über Mitteilungen über die Inhaftnahme von Angehörigen fremder Staaten außerhalb eines Strafverfahrens vom 18. Oktober 1974 (JMBl S. 323), geändert durch Bekanntmachung vom 13. Januar 1983 (JMBl S. 1), außer Kraft.