Inhalt
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. 2Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften in Bayern (AktO) vom 27. Dezember 2022 (BayMBl. 2023 Nr. 7) außer Kraft.