Inhalt
§ 53
Berufsgerichtliche Verfahren bei den Gerichten
(1) Als berufsgerichtliche Verfahren sind zu registrieren:
- 1.
-
unter dem Registerzeichen „DG“
Verfahren vor dem Dienstgericht für Richter,
- 2.
-
unter dem Registerzeichen „Not“
Verfahren vor dem Senat für Notarsachen,
- 3.
-
unter dem Registerzeichen „StL“
Verfahren vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen,
- 4.
-
unter dem Registerzeichen „WiL“
Verfahren vor der Kammer für Wirtschaftsprüfersachen,
- 5.
-
unter dem Registerzeichen „DGH“
Verfahren vor dem Dienstgerichtshof für Richter,
- 6.
-
unter dem Registerzeichen „AGH“
Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof,
- 7.
-
unter dem Registerzeichen „StO“
Verfahren vor dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen,
- 8.
-
unter dem Registerzeichen „WiO“
Verfahren vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen.
(2) Im Register sind folgende Angaben zu vermerken:
- 1.
-
Aktenzeichen,
- 2.
-
Datum des Eingangs,
- 3.
-
Vor- und Familienname oder Bezeichnung sowie Anschrift:
- a)
-
Antragsteller oder Betroffener mit Beruf,
- b)
-
Antragsgegner,
- c)
-
weiterer Beteiligter,
- 4.
-
Bezeichnung der Angelegenheit,
- 5.
-
das Aktenzeichen und Sitz des Gerichts der Vorinstanz,
- 6.
-
Datum und Art der Erledigung,
- 7.
-
Jahr der Anordnung des Weglegens und des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist,
- 8.
-
Bemerkungen, zum Beispiel Verbleib, weitere Verfahren.
Ergänzungsbestimmungen zu § 53
Als berufsgerichtliche Verfahren sind auch folgende Verfahren zu registrieren:
- a)
-
unter dem Registerzeichen „PatL“
erstinstanzliche Verfahren vor der Kammer für Patentanwaltssachen,
- b)
-
unter dem Registerzeichen „PatA-Z“
Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem Senat für Patentanwaltssachen,
- c)
-
unter dem Registerzeichen „BG-Ap“
Verfahren gegen Apotheker,
- d)
-
unter dem Registerzeichen „BG-Arch“
Verfahren gegen Architekten,
- e)
-
unter dem Registerzeichen „BG-Ä“
Verfahren gegen Ärzte,
- f)
-
unter dem Registerzeichen „BG-Ing“
Verfahren gegen Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau,
- g)
-
unter dem Registerzeichen „BG-Psych“
Verfahren gegen Psychotherapeuten,
- h)
-
unter dem Registerzeichen „BG-T“
Verfahren gegen Tierärzte,
- i)
-
unter dem Registerzeichen „BG-Z“
Verfahren gegen Zahnärzte.