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AktO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 08.01.2024
§ 53
Berufsgerichtliche Verfahren bei den Gerichten
(1) Als berufsgerichtliche Verfahren sind zu registrieren:
1.
unter dem Registerzeichen „DG“
Verfahren vor dem Dienstgericht für Richter,
2.
unter dem Registerzeichen „Not“
Verfahren vor dem Senat für Notarsachen,
3.
unter dem Registerzeichen „StL“
Verfahren vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen,
4.
unter dem Registerzeichen „WiL“
Verfahren vor der Kammer für Wirtschaftsprüfersachen,
5.
unter dem Registerzeichen „DGH“
Verfahren vor dem Dienstgerichtshof für Richter,
6.
unter dem Registerzeichen „AGH“
Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof,
7.
unter dem Registerzeichen „StO“
Verfahren vor dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen,
8.
unter dem Registerzeichen „WiO“
Verfahren vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen.
(2) Im Register sind folgende Angaben zu vermerken:
1.
Aktenzeichen,
2.
Datum des Eingangs,
3.
Vor- und Familienname oder Bezeichnung sowie Anschrift:
a)
Antragsteller oder Betroffener mit Beruf,
b)
Antragsgegner,
c)
weiterer Beteiligter,
4.
Bezeichnung der Angelegenheit,
5.
das Aktenzeichen und Sitz des Gerichts der Vorinstanz,
6.
Datum und Art der Erledigung,
7.
Jahr der Anordnung des Weglegens und des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist,
8.
Bemerkungen, zum Beispiel Verbleib, weitere Verfahren.
Ergänzungsbestimmungen zu § 53
Als berufsgerichtliche Verfahren sind auch folgende Verfahren zu registrieren:
a)
unter dem Registerzeichen „PatL“
erstinstanzliche Verfahren vor der Kammer für Patentanwaltssachen,
b)
unter dem Registerzeichen „PatA-Z“
Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem Senat für Patentanwaltssachen,
c)
unter dem Registerzeichen „BG-Ap“
Verfahren gegen Apotheker,
d)
unter dem Registerzeichen „BG-Arch“
Verfahren gegen Architekten,
e)
unter dem Registerzeichen „BG-Ä“
Verfahren gegen Ärzte,
f)
unter dem Registerzeichen „BG-Ing“
Verfahren gegen Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau,
g)
unter dem Registerzeichen „BG-Psych“
Verfahren gegen Psychotherapeuten,
h)
unter dem Registerzeichen „BG-T“
Verfahren gegen Tierärzte,
i)
unter dem Registerzeichen „BG-Z“
Verfahren gegen Zahnärzte.