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Inhaltsverzeichnis
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Dienstkleidung und Dienstkleidungszuschuss für Justizbedienstete
Übersicht
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1. Dienstkleidungsträger
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2. Dienstkleidung
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3. Erst- und Grundausstattung
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4. Übereignung der Erstausstattung
5. Rückgabe der Erstausstattung
6. Weitere Dienstkleidungsstücke aus dem Ergänzungssortiment
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7. Ärmel-, Dienstrang- und Verbandsabzeichen
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8. Allgemeine Tragevorschriften
9. Besondere Tragevorschriften
10. Beschaffung der Dienstkleidung
11. Pflege der Dienstkleidung
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12. Dienstkleidungszuschuss
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13. Höhe des Dienstkleidungszuschusses
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14. Zahlung des Dienstkleidungszuschusses
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15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhalt
DKlJ
Text gilt ab: 01.01.2017
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5.
Rückgabe der Erstausstattung
Die Erstausstattung ist zurückzugeben, wenn sie noch nicht übereignet ist und die Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung entfällt.