Inhalt

VordrBekJu
Text gilt ab: 01.01.2000

3.   Vordruckverwaltung

3.1  

Für jede Behörde oder für mehrere Behörden gemeinsam wird ein Vordrucksachbearbeiter bestellt.

3.2  

Dem Vordrucksachbearbeiter obliegen insbesondere die Gestaltung der Eigen-Vordrucke, die Mitwirkung bei der Beschaffung von Vordrucken sowie die Führung des Vordruckverzeichnisses und der Vordrucksammlung, die die festgestellten Vordrucke und die Eigen-Vordrucke enthalten soll.