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3001-J Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBl. Nr. 672)
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I. Abschnitt Bestimmung der Sitzungstage
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II. Abschnitt Amt der Schöffen
2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme
3. Unfähigkeit zum Schöffenamt (§ 32 GVG)
4. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen (§ 33 GVG)
5. Weitere nicht zu berufende Personen (§ 34 GVG, § 44a DRiG)
6. Ablehnung des Schöffenamtes (§ 35 GVG)
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III. Abschnitt Vorschlagsliste
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IV. Abschnitt Ausschuss nach § 40 GVG (Wahlausschuss)
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V. Abschnitt Entscheidung über Einsprüche; Berichtigung der Vorschlagsliste
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VI. Abschnitt Wahl der Schöffen
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VII. Abschnitt Weiteres Verfahren
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VIII. Abschnitt
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 27.10.2022
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II. Abschnitt
Amt der Schöffen
2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme
3. Unfähigkeit zum Schöffenamt (§ 32 GVG)
4. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen (§ 33 GVG)
5. Weitere nicht zu berufende Personen (§ 34 GVG, § 44a DRiG)
6. Ablehnung des Schöffenamtes (§ 35 GVG)