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Volle Gebührenhöhe für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 DVAsyl
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Text gilt ab: 30.10.2019
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Eine volle Benutzungsgebühr für das Gebührenjahr 2017 beträgt 591,90 Euro.