Inhalt

BayModWEG
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

12.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für das Darlehensprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zur Förderung der Modernisierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEG) vom 8. August 2018 (AllMBl. S. 558), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 464) geändert worden ist, mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft.