Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien für das Darlehensprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zur Förderung der Modernisierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
Bereich erweitern
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
6. Förderverfahren
7. Auszahlung
8. Verwendungsnachweis
9. Evaluation
10. Formblätter
11. Abweichungen
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayModWEG
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
11.
Abweichungen
Abweichungen von diesen Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.