Inhalt

BayModWEG
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7.   Auszahlung

1Die Zuwendung kann in einer Summe oder in Raten zur Auszahlung abgerufen werden, wenn mindestens Kosten in Höhe des auszuzahlenden Darlehensbetrages angefallen und diese durch Rechnungen in entsprechender Höhe nachgewiesen sind. 2Dabei ist bei der Auszahlung der Zuwendung die Gesamtfinanzierung bezogen auf Zuwendungen Dritter und den Eigenanteil des Zuwendungsempfängers hinsichtlich des verbindlichen Gesamtergebnisses anteilig zu berücksichtigen. 3Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von zwei Jahren, vom Tag des Darlehensangebotes gerechnet, abzuschließen.