Inhalt

BayModWEG
Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Zweck der Förderung

Zweck der Zuwendung ist
die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen),
die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung,
die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie
die Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel.