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Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2330-B

Richtlinien für das Darlehensprogramm zur Schaffung von effizientem Mietwohnraum (EMWR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 2. Mai 2022, Az. 31-4764-4-1

(BayMBl. Nr. 308)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für das Darlehensprogramm zur Schaffung von effizientem Mietwohnraum (EMWR) vom 2. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 308)

1Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) ergänzend zur Mietwohnraumförderung nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) vom 16. März 2022 (BayMBl. Nr. 204), in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Schaffung von effizienten Mietwohngebäuden. 2Für die Förderung gelten die nachstehenden Bestimmungen sowie die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verwaltungsvorschriften (VV-Bay-HO) zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO – (BayRS 630-1-F), in der jeweils geltenden Fassung. 3Gefördert wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Mittel.