Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5.   Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Maßnahmen soweit diese zugleich nach dem Teil 2 der WFB 2022 gefördert werden und für die die Voraussetzungen nach Nr. 30 der WFB 2022 erfüllt sind.