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Text gilt ab: 21.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2273-I

Richtlinie über die Gewährung einer ergänzenden Härtefallhilfe für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern für den Betrieb besonders energieintensiver Sportstätten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 7. September 2023, Az. H2-5880-1-146

(BayMBl. Nr. 457)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie über die Gewährung einer ergänzenden Härtefallhilfe für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern für den Betrieb besonders energieintensiver Sportstätten vom 7. September 2023 (BayMBl. Nr. 457)

1Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt in Umsetzung dieser Richtlinie den gemeinnützigen Sport- und Schützenvereinen mit Sitz in Bayern aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise eine ergänzende Härtefallhilfe für den Betrieb besonders energieintensiver Sportstätten. 2Die Gewährung erfolgt ohne Rechtspflicht, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf Grundlage der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und hierzu ergangene Verwaltungsvorschriften und Anlagen).