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Text gilt ab: 13.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.05.2024
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2273-I

Richtlinie über die Gewährung einer außerordentlichen Betriebskostenförderung für Träger leistungssportlicher Trainingsstätten zur Bewältigung der Energiekrise

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 29. Juni 2023, Az. H2-5880-1-143

(BayMBl. Nr. 334)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie über die Gewährung einer außerordentlichen Betriebskostenförderung für Träger leistungssportlicher Trainingsstätten zur Bewältigung der Energiekrise vom 29. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 334)

1Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt in Umsetzung dieser Richtlinie den Trägern nachwuchsleistungssportlicher Trainingsstätten aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise eine außerordentliche Betriebskostenförderung. 2Die Gewährung erfolgt ohne Rechtspflicht im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf Grundlage der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und hierzu ergangene Verwaltungsvorschriften).