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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern
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1. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
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2. Verfahren
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 12.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. April 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.