Inhalt

SportFöR
Text gilt ab: 01.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Ziele der staatlichen Förderung des organisierten Sports

1Ziel der staatlichen Förderung nach diesen Richtlinien ist die Förderung des Gemeinwohls und die Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Stärkung, Ausbau und Erhalt der zivilgesellschaftlichen Strukturen im Breiten- und Nachwuchsleistungssport (organisierter Sport). 2Die staatliche Förderung nach diesen Richtlinien soll darüber hinaus wirksame finanzielle Anreize setzen, dass der organisierte Sport seiner gesellschaftlichen Verantwortung in Bezug auf folgende Themen gerecht wird:
Diskriminierungsfreiheit,
Integrität des organisierten Sports,
Schutz vor (sexualisierter, seelischer, psychischer und physischer) Gewalt und
ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.

2.1   Leitbild Breitensport

1Leitbild im Bereich des Breitensports ist ein flächendeckendes, allgemein zugängliches, kostengünstiges und qualifiziert angeleitetes Sport- und Bewegungsangebot von Sport- und Schützenvereinen innerhalb unterstützender verbandlicher Strukturen auf der Grundlage einer bedarfsgerecht zur Verfügung stehenden eigenen Sportstätteninfrastruktur. 2Ziel ist daher insbesondere
die Bindung der Mitglieder von Sport- und Schützenvereinen an den Vereinssport über alle Lebensphasen,
die Erhöhung der Anzahl der in Vereinen und Verbänden organisierten Sportlerinnen und Sportler, unter besonderer Berücksichtigung der Gewinnung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit Behinderung als aktive Sportvereinsmitglieder,
die wirksame Unterstützung der hierfür erforderlichen Arbeit im Ehrenamt,
die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von spezifisch ausgebildetem Trainer- und Übungsleiterpersonal und die dadurch möglichst flächendeckende Verbreitung eines auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhenden Trainings- und Lehrgangsbetriebs,
die ausreichende Verfügbarkeit einer an den Bedürfnissen der jeweiligen Sportarten ausgerichteten Sportinfrastruktur sowie
die regelmäßige Durchführung von Wettkampf- und Sportveranstaltungen im Breitensport.

2.2   Leitbild Nachwuchsleistungssport

1Leitbild im Bereich des Nachwuchsleistungssports sind Strukturen im Bereich des organisierten Sports, die einem im bundesweiten Vergleich möglichst hohen Anteil bayerischer Nachwuchsathletinnen und -athleten den Übergang in das System der Spitzensportförderung des Bundes ermöglichen. 2Ziel ist daher insbesondere
die qualifizierte Ausbildung und Betreuung einer möglichst großen Anzahl von Nachwuchsathletinnen und -athleten,
die Überführung möglichst vieler Nachwuchsathletinnen und -athleten vom Landes- in den Bundeskader,
die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von (hauptamtlichem) Trainer- und Leistungssportpersonal,
die bestmögliche Qualifizierung des im Nachwuchsleistungssport eingesetzten Trainer- und Leistungssportpersonals durch regelmäßige Fort- und Ausbildung,
der Erhalt und Ausbau der für die Talentsuche und -entwicklung erforderlichen konzeptionellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie
die Ausrichtung möglichst vieler bedeutender Nachwuchsleistungssportveranstaltungen in Bayern.